Gewalt gegen Tiere – auch in sexuellem Kontext – ist schon heute strafbar

  • Tiere sind schon jetzt geschützt durch § 17 Tierschutzgesetz, wodurch ganz ungeachtet der Motivation jede Tierquälerei unter Strafe gestellt ist.
  • Sobald dem Tier Leid zugefügt wird, kann dies also bereits heute geahndet werden.
  • Unter „Leid“ ist nicht nur körperlicher Schmerz, sondern auch seelischer Schmerz zu verstehen (Verhaltensstörungen wie Apathie, Angst, Aggression usw.). Es kann also nicht nur geahndet werden, wenn das Tier z.b. geschlagen oder anderweitig grob behandelt wird, sondern auch, wenn es seelisch gequält wurde und mit Verhaltensstörungen auf die Erlebnisse reagiert.

 

Es ist falsch, speziell Zoophilie (aber auch allgemein Zoosexualität) mit der Vergewaltigung von Tieren gleichzusetzen

  • Sex bedeutet nicht Leid! Die Natur hat den Geschlechtstrieb so entwickelt, dass seine Ausübung sowohl männlichen als auch weiblichen erwachsenen Lebewesen grundsätzlich Spaß macht, wenn er mit gegenseitigem Einvernehmen geschieht. Bei positiven Erfahrungen versuchen sie, diese zu wiederholen – das sichert das Überleben der Art. Allerdings sind Mensch und Tier nicht permanent paarungsbereit. Wird im Rahmen der Zoosexualität ein Tier zur Erduldung sexueller Handlungen gezwungen, so fällt dies unter § 17 Tierschutzgesetz (siehe oben) und ist strafbar.
  • Nur in sehr wenigen Fällen ist sexueller Mensch-Tier-Kontakt auf Zwang oder gar Gewalt von Seiten des Menschen zurückzuführen. In solchen Fällen spricht man von Zoosadismus. Zoophile distanzieren sich ausdrücklich von jedweder Form von Gewalt gegen Tiere.
  • Womit ist es zu rechtfertigen, die gesamte Gruppe der Zoosexuellen aufgrund von Randerscheinungen zu kriminalisieren?
  • „Sexuelle Orientierung“ bedeutet nicht, dass Geschlechtsverkehr eine vorherrschende Rolle einnimmt. Genau wie bei allen anderen sexuellen Orientierungen gibt es auch unter Zoosexuellen Paare, welche nur wenig oder sogar keinen Geschlechtsverkehr miteinander haben.
  • Sexuelle Mensch-Tier-Kontakte bestehen nicht einzig aus der Penetration des Tieres durch den Menschen. Es kommen – und das vermutlich sogar in der Mehrzahl der Fälle – auch andere Konstellationen vor:
    • Penetration des Menschen durch das Tier
    • Oralverkehr von Seiten des Menschen und/oder des Tieres
    • Masturbation

 

Speziesübergreifender Geschlechtsverkehr ist nichts Ungewöhnliches

  • Tiere, die der Mensch seit Urzeiten domestiziert hat, sehen den Menschen als Rudel-/Herdenmitglied – der Schritt zum Sexualpartner ist da nicht weit.
  • Sowohl bei domestizierten als auch bei wild lebenden Tieren ist speziesübergreifender Geschlechtsverkehr zu beobachten und hinreichend dokumentiert.
  • Speziesübergreifender Geschlechtsverkehr unter Tieren wird nicht als Vergewaltigung betrachtet – warum soll es zwingend eine Vergewaltigung sein, sobald der Mensch involviert ist?

 

Es ist falsch, dass das Tier über keine Kommunikationsmöglichkeiten verfügt, seine Zustimmung bzw. sein Unbehagen zum Ausdruck zu bringen

  • Es ist wahr, dass Tiere nicht der menschlichen Sprache mächtig sind oder sie in vollem Umfang erfassen können.
  • Tiere können allerdings auch ohne Worte sowohl untereinander, wie auch mit Menschen, kommunizieren. Nämlich durch:
    • Laute (Schnurren, Fauchen, Knurren, Bellen, Winseln, Schnauben, Wiehern, …)
    • Körpersprache
    • Mimik
  • Tiere können sich uns Menschen doch sonst auch verständlich machen bzw. wir ihr Verhalten korrekt interpretieren, wenn sie z.B. Hunger/Durst haben, Gassi gehen wollen, müde sind, (nicht) gestreichelt werden wollen, keine Lust auf den Tierarzt haben, nicht die Krallen gestutzt oder eine Spritze verpasst bekommen wollen, nicht geschlachtet werden wollen usw.
  • Warum soll diese Kommunikation plötzlich unmöglich sein, sobald es um Sexualität geht? Warum soll der Mensch nicht erkennen können, ob ein Tier gerade paarungsbereit ist oder sexuelle Handlungen (oder Handlungen im Allgemeinen) nur mit Unbehagen erduldet?

 

Das Tier kann von einer sexuellen Beziehung zum Menschen profitieren

  • Bitte vergessen Sie nicht: Es geht um adulte Tiere. Diese verfügen sehr wohl über eine entwickelte Sexualität, die sie auch ausleben können und wollen. Erwachsene Tiere sind keine asexuellen Plüschpuppen!
  • Die Auslebung des Sexualtriebes führt zum Abbau von sexuellem Druck, zu Entspannung, weniger Aggressivität und mehr Ausgeglichenheit. Masturbation ist aus diesem Grund ein gängiges Ausbildungshilfsmittel, welches von professionellen Trainern eingesetzt wird.

 

Oft geht die Initiative vom Tier aus

  • Wie bereits oben erwähnt, wird der Mensch von den Tieren, die er seit Urzeiten domestiziert hat, als Rudel- bzw. Herdenmitglied angesehen. So kommt es auch nicht selten vor, dass Tiere den Menschen umbalzen oder regelrecht „anbaggern“. Da es sich in unserem Kulturkreis allerdings nicht gehört, in der Öffentlichkeit sexuelles Verhalten zu zeigen und tierische Sexualität ohnehin als „peinlich“ empfunden wird, wie bei Tieren zumeist entsprechendes Verhalten schon in seinen Anfängen unterbunden oder es wird durch Kastration die gesamte tierische Sexualität ausgeschaltet.
  • Ferner wurde oben erläutert, dass zwischen Mensch und Tier nicht selten auch sexuelle Praktiken vorkommen, in denen auch das Tier die aktive Rolle und der Mensch die passive Rolle einnimmt. Kann in solchen Konstellationen überhaupt von Vergewaltigung die Rede sein? Kann das Tier tatsächlich dabei leiden, wenn es ohne Zutun des Menschen von sich aus aktiv handelt, indem es beispielsweise leckt oder penetriert?

 

Auch in der Tierzucht finden Formen der Masturbation und Penetration Anwendung

  • In der Tierzucht ist der sogenannte Natursprung heute sehr rar geworden. Sehr häufig werden männliche Tiere durch Zuhilfenahme von Phantomen, durch manuelle Masturbation oder gar mittels analer Stimulation der Prostata abgesamt und weibliche Tiere durch das Einführen entsprechender Hilfsutensilien besamt. In der Regel werden die Tiere dazu zumindest festgebunden, um sich nicht wehren oder weglaufen zu können. Und nicht selten ist dabei auch Gewaltanwendung oder gar die Narkotisierung der Tiere von Nöten.
  • Wir Zoophilen möchten ausdrücklich darauf hinweisen, dass wir derartige Handlungen an Tieren aufs Strengste verurteilen, da bei Festbinden, Gewaltanwendung, Narkotisierung usw., die Freiwilligkeit des Tieres und insbesondere auch sein Gefallen an den stattfindenden Handlungen nicht gegeben sein kann.
  • Ferner stellt sich uns die Frage, womit ist es zu rechtfertigen, dass sexuelle Handlungen an Tieren in Ordnung sind, wenn sie aus kommerziellen Gründen erfolgen (z.B. Rassezucht von Haustieren, Massenproduktion von billigem Fleisch und anderen tierischen Erzeugnissen) oder zum Erhalt der Art. Hierbei wird als unwichtig angesehen, ob das Tier diese Handlungen nur erduldet oder gar zur Erduldung gezwungen werden muss. Jedoch sollen beidseitig einvernehmliche Kontakte, die sowohl dem Menschen wie auch dem Tier sexuelle Befriedigung verschaffen, unter Strafe gestellt werden. Hier liegt die Vermutung nahe, dass die einzige Motivation hinter dem Anti-Zoophilie-Gesetz die ist, als „unanständig“ angesehene Handlungen zu unterbinden. Und dies, obwohl, wie im Rahmen dieses Textes erläutert, kein ersichtliches Rechtsgut verletzt wird.
  • Für das Tier stellt sich nicht die Frage, was die Motivation des handelnden Menschen ist. Für es selbst ist einzig und allein relevant, ob es die Handlungen als angenehm empfindet und mit ihnen einverstanden ist.

 

Der Standpunkt, von dem aus Zoophilie-Gegner eine Kriminalisierung sexueller Mensch-Tier-Kontakte fordern, ist grundlegend falsch:

  • Es sollte nicht danach geurteilt werden, ob beispielsweise das Tier aktiv penetriert wird oder ob der Mensch dabei sexuelle Befriedigung verspürt. Vielmehr sollte von Bedeutung sein, wie das Tier den Sexualkontakt empfindet, also ob es damit einverstanden ist (zum Einverständnis und der Kommunikation der Tiere siehe oben) oder ob es die Handlungen mit Unbehagen über sich ergehen lässt oder gar mit Gewalt dazu gezwungen wird.
  • Warum sollen sexuelle Mensch-Tier-Kontakte unter Strafe gestellt werden, in denen das Tier Spaß daran hat? Wozu soll ein gesonderter Paragraph dienen, wenn nicht dazu, um eine subjektive Moralvorstellung in Stein zu meißeln?